Wir
leben in einem Rechtsstaat. Das ist gut so. Sehr gut sogar!!
Womit
ich mir manchmal schwer tue, ist, dass Recht bzw. Rechtsprechung nicht immer
was mit Logik zu tun hat, sondern mit Gesetzestexten und Auslegungen, aber nun
gut, deshalb sprechen Richter Recht und nicht Ingenieure ;-)
Unser
neuer Nachbar baut (um). U. a. einen Carport, direkt an die Grundstücksgrenze.
Das darf er natürlich, das hat er uns gegenüber natürlich erwähnt, dazu gab es
natürlich ein entsprechendes Baugesuch, bei dem wir auch keinen Einwand
vorgebracht haben. Besonders glücklich waren wir nicht, aber die Notwendigkeit
haben wir verstanden und ja, man will ja auch nicht unbedingt Streit mit seinen
Nachbarn.
Als
die letzte Schaltafel entfernt wurde, dachten wir uns, hm, irgendwie haben wir
die Zeichnung, die beim Bauamt eingereicht wurde, aber ein wenig anders im
Kopf… Nachbar + Architekt gefragt, ob der Bau denn genau der Zeichnung
entspricht, die beim Bauamt für die Bewilligung eingereicht wurde. Ja, so die
Antwort des Architekten.
Nein.
Wir
waren nochmals beim Bauamt. Das, was da nun steht (und vom Architekten stets
als „filigran“ bezeichnet wird…):
entspricht
nicht der Zeichnung, in der der Bau a) viel offener präsentiert wurde und b) vor
allem ohne die massive Betonbrüstung.
An
dieser Stelle erst mal ein Lob an unser Bauamt: die Prüfer sind stets
hilfsbereit, freundlich und erklären verständlich die gültigen Gesetze. Und
haben seufzend angemerkt, wie häufig sie zur Prüfung irgendwo hinkommen und das
entsprechende Gebäude nicht mal identifizieren können, weil es nur wenig mit den eingereichten Zeichnungen zu tun hat…
Jedoch:
rechtlich zulässig. Zum Beispiel im Fall der massiven Brüstung. Man muss für
eine Absturzsicherung sorgen. Die Ausführung bleibt einem selbst überlassen.
Jetzt
fühle ich mich allerdings ein wenig (?) verarscht, wenn Zeichnungen eingereicht
werden, die definitiv ein anderes Bild zeigen als das, was wirklich gebaut
werden wird. Und noch mehr, wenn auf eine klare Nachfrage zusätzlich noch eine
falsche Antwort gegeben wird.
Natürlich
habe ich mit dem Architekten und dem Nachbarn diesen Punkt diskutiert. Dass wir
uns da ein wenig verarscht fühlen und zudem eine unwahre Aussage getätigt wurde.
Die Standardantworten waren a) dass alle Baumaßnahmen zulässig sind, b) dass
die Brüstung wegen der Statik notwendig wurde (auch wenn das der Fall sein
sollte, hätte das beim Einreichen schon klar gewesen sein müssen, aber die
Geschichte vom Pferd kann gerne anderen erzählt werden) und c) dass die
zulässige Gesamthöhe von max. 3 m nirgends überschritten wurde.
Wie
man sieht haben wir ein Hochbeet mit Dekormauer J Vom Beet aus beträgt die aktuelle
Höhe 270 cm. (Vom Boden aus sind es bis zum Rand der Brüstung 370 cm.) Die
Brüstung ist 70 cm hoch – 90 cm sind Minimum für ein Geländer, sprich da muss
noch ein Handlauf drauf.
ABER
es sollen gut 25 cm Erde für Rasen auf den Carport geschüttet werden. Heißt
nach meiner Rechnung 270 + (90 - (70 - 25)) = 315 cm. Mindestens. Und was ist
das Nächste – ein Sichtschutz von 200 cm?? Denn, ganz aktuell, kam vorgestern
ein neuer Brief vom Bauamt mit Nachträgen zum ursprünglichen Baugesuch, u. a.
die Beantragung einer Dachterrasse auf dem Carport.
Der
Architekt hat angemerkt, dass ein Handlauf eh nicht in die Höhenbetrachtung
reinfällt. Da haben wir den Herrn auf dem Bauamt anders verstanden…
PS: Meine Frau sagte mir grade, das sei die "entschärfte Version" .... die andere kenne ich nicht .... ist wohl besser so ;-)
PS: Meine Frau sagte mir grade, das sei die "entschärfte Version" .... die andere kenne ich nicht .... ist wohl besser so ;-)
Holla, unter Carport stelle ich mir ja was schickes aus Holz und Schindeln vor. Aber das auf dem Bild hat schon was bunkerähnliches.
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